AGB PDF Drucken E-Mail

1. Allgemeines

Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen
Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Bedingungen von Kunden erkennen wir nicht an.

 

2. Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur

2.1 Reparaturen führen wir erst nach Auftrag durch.

2.2 Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung,
soweit wir nicht einen Kostenvoranschlag erstellen. Der von uns in einem
vom Kunden beantragten Kostenvoranschlag angegebene Reparaturpreis
kann um +/- 10% differieren. Der Kostenvoranschlag ist

pauschal mit 10,00 EURO bei analogen Photo-Produkt-Reparaturen und 16,50 EURO bei digitalen Photo-Produkt-Reparaturen,

16,50 EURO bei Office-Produkt-Reparaturen und 27,50 EURO bei Video-Produkt-Reparaturen zu vergüten. Gibt der Kunde nach

Zusendung des Kostenvoranschlages den Auftrag zur Reparatur, entfallen diese pauschalen Kostenvoranschlagskosten.
An unseren Kostenvoranschlag sind wir einen Monat ab Ausstellungsdatum gebunden.

2.3 Wird ein Auftrag nicht binnen zwei Monaten nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags erteilt, wird das Gerät unrepariert auf
Kosten des Kunden zurückgesandt.

2.4 Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel, können wir die Arbeit unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen.

2.5 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, erheben wir eine pauschale Versandgebühr.

2.6 Die in den Klauseln 2.2 und 2.5 aufgeführten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen MwSt.

2.7 Garantiereparaturen werden nur ausgeführt, wenn die gültigen und ausgefüllten Garantieunterlagen und der entsprechende Kaufbeleg derReparatursendung beiliegen. In diesem Fall gelten die dem Garantieschein beigefügten Garantiebedingungen.

2.8 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

 

3. Mängelansprüche und Haftung

3.1 Die ausgeführten Reparaturleistungen, die bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorhanden waren, werden in angemessener Frist unentgeltlich von uns nachgebessert.

3.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

3.3 Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme.

3.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

3.5 Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

3.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.7 Eine Haftung für miteingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial, Akkus etc. übernehmen wir nicht.

3.8 Die Rücksendung der Reparaturgeräte wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers durchgeführt. Auf Wunsch wird das reparierte Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Bestellers versichert. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.

3.9 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Besteller verrechnen. Zusätzliche Frachtkosten - bei unberechtigter Annahmeverweigerung gehen zu Lasten des Bestellers.

 

4. Zahlung

4.1 Die Vergütung für Reparaturleistungen ist ab Rechnungsdatum – ohne Abzug – fällig.

4.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.

4.3 Die Zahlungsverweigerung des Kunden berechtigt uns zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.

4.4 Im Falle des Verzugs hat unser Vertragspartner ab dem Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu entrichten. Es bleibt uns vorbehalten, darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

 

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot

5.1 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

5.2 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Tritec GmbH nicht an Dritte abgetreten werden.

 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungsort für unsere sämtlichen Reparaturleistungen ist Braunschweig.

6.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen Tritec GmbH und dem Vertragspartner Braunschweig als ausschließlicher Gerichtsort vereinbart.

6.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen nicht. Der Kunde erklärt sich außerdem schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

 

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